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GÜLTIG AB 21.07.2026

KfW-Förderung Wärmepumpen 2026

Aktuelle Richtlinien im Überblick — inkl. neu gestaffeltem Einkommensbonus: geringeres Einkommen wird stärker gefördert.
Förderung im Überblick
1

Grundförderung

30 % der förderfähigen Kosten für alle.

2

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %, ab 01.02.2027 halbjährlich −4 %

3

Max. förderfähige Kosten

28.000 € (1. Wohneinheit), ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €

4

Maximaler Zuschuss

Bis zu 80 % bzw. 22.400 €.

5

Effizienzbonus entfällt

Wird nicht mehr gewährt.

6

EU-Wertschöpfungsbonus (geplant)

Für EU-gefertigte Wärmepumpen, ab Q1 2027.

Einkommensbonus — Staffelung
bis 30.000 €
40 %
bis 40.000 €
30 %
bis 50.000 €
10 %
über 50.000 €
kein Bonus
Maßgeblich: zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (Ø 2023/2024 bei Antrag 2026), alle Haushaltsmitglieder.
+ Familienzuschlag

Je minderjährigem Kind werden einmalig 10.000 € abgezogen — so ist eine höhere Bonus-Stufe möglich.

Beispielrechnung
28.000 € förderfähige Kosten, Einkommen bis 30.000 €:
BausteinSatzBetrag
Grundförderung 30 % 8.400 €
Einkommensbonus 40 % 11.200 €
Klimageschwindigkeitsbonus 10 % 2.800 €
Gesamtförderung 80 % 22.400 €
Förderfähige Kosten28.000 €
Eigenanteil (mind.)5.600 €
!

Wichtig: Förderung vor Auftragsvergabe beantragen — sonst besteht kein Anspruch. Voraussetzungen können abweichen, Beratung bei KfW oder Energieberater empfohlen.

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